#1

Erstattung Krankenkasse

in Schwanger nach erlittener Fehlgeburt 13.04.2021 14:43
von Seewind • 100 Beiträge | 108 Punkte

Bekommt jemand von euch seit diesem Jahr noch einen Zuschuss/eine Erstattung seitens der KK für zB Ersttrimester Screening oder das erweiterte OrganScreening um die 20. SSW?
Meine Kasse argumentiert mit der neuen Gesetzgebung, welche das Babyfernsehen verbietet.
Wenn der Arzt nicht sagt, dass das ETS gemacht werden MUSS, wäre es verboten. Das stimmt doch so nicht?
Ist ja okay, wenn die nichts übernehmen wollen, aber die Begründung ist für mich sehr fragwürdig...

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#2

RE: Erstattung Krankenkasse

in Schwanger nach erlittener Fehlgeburt 13.04.2021 18:16
von Umut • 2.610 Beiträge | 2612 Punkte

Hab ich so auch gehört.meine hat letztes Jahr schon kein Ultraschall mehr gezahlt.

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#3

RE: Erstattung Krankenkasse

in Schwanger nach erlittener Fehlgeburt 13.04.2021 18:36
von Janina • 121 Beiträge | 123 Punkte

Die Begründung halte ich auch für fragwürdig.
Bei mir wurde das ETS im Rahmen der normalen Vorsorge gemacht. Es war ein Termin im üblichen 4Wochen Rythmus und der Ultraschall wurde auch als der erste im Mutterpass eingetragen.
Organscreening letzte Woche war dann 8 Wochen später, ebenfalls im Mutterpass und von der Kasse gezahlt. 3 Stück zahlen die ja.
War das ETS bei dir denn ein Extra-Termin? Dann evtl deswegen. Ich musste bisher nur den Harmonytest selbst zahlen, was ja aber von vornherein so kommuniziert wurde. Organscreening haben wir nur da normale machen lassen nicht das erweiterte.

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