Hi, also da ich beim Finanzamt arbeite kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen, wobei ich zugeben muss, dass die Elterngeldberechnung für mich ein Buch mit 7siegeln ist.
Grundsätzlich kann man seit 2020 öfters im Jahr Steuerklasse ändern.
Wichtig: wenn man am Ende des Jahres die Einkommensteuererklärung abgibt (was man bei 3/5) zwingend machen muss(!!) spielt die Sterklasse keine Rolle, dann wird alles miteinbezogen und man zahlt genauso viel Steuer wie bei 4/4.
Bei der Elterngeldberechnung wird auf das Netto des jeweiligen Ehegatten abgestellt. Also ja es kann Sinn machen dass die Frau in die 3 und der Mann in die 5 wechselt, außer man verdient sowieso soviel dass man den Höchstbetrag erhält.
Nun meine persönliche Einschätzung: wenn es bei euch der Fall sein sollte, dass du weniger verdienen solltest als dein Ehemann ( und nicht so viel dass du sowieso den Höchstbetrag bekommst) und ihr es euch monatlich leisten könnt, dass von dem größeren Lohn deines Mannes mehr Steuer einbehalten wird, würde ich die Steuerklasse jetzt erst mal nicht wechseln, sofern ihr weiter am ❤️Eln seid