#1

Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 26.09.2022 21:15
von Bianca91 • 13 Beiträge | 13 Punkte

Guten Abend ☺️

Mein Mann und ich grübeln schon seit Wochen über das Thema Steuerklassenwechsel wegen der Berechnung des Elterngeldes. Eine Frage konnte uns bisher allerdings noch niemand aus dem Freundes-/Bekanntenkreis beantworten. Vielleicht weiß von euch ja jemand mehr?

Wir sind seit März verheiratet. Als ich Ende Juli dann wusste, dass ich schwanger bin, haben wir rückwirkend zum Hochzeitstermin die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 geändert. Kurze Zeit später hatte ich dann die Fehlgeburt.
Jetzt fragen wir uns (heute gab es die erste Abrechnung, bei der die Änderung berücksichtigt wurde), ob man diesen Steuerklassenwechsel rückgängig machen sollte oder ob wir es so belassen, weil man die Differenz mit der späteren Steuererklärung erstattet bekommt.
Hat vielleicht jemand eine plausible Erklärung? Oder hat das selbst schon erlebt? Uns wäre es natürlich lieber, wir könnten es so lassen, weil wir hoffen, dass der nächste Zyklus DER Zyklus ist :-)

Schönen Abend euch!
Bianca

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#2

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 27.09.2022 00:17
von Gänseblümlein • 602 Beiträge | 602 Punkte

Vom Geld her ist es im Endeffekt, sofern man Monatlich nicht knapp ist egal, denn über die Steuererklärung gleicht es sich aus. Ich bin seit wir ein Kind möchten in 3 damit das Elterngeld höher wird und wechsel nach der Geburt in 5.

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#3

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 27.09.2022 07:53
von Bianca91 • 13 Beiträge | 13 Punkte

Und funktioniert das wirklich? 🙈

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#4

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 27.09.2022 09:16
von Epiphanie • 701 Beiträge | 703 Punkte

Hmph, das hätten wir auch mal überlegen können, vielleicht wäre dann unterm Strich mehr Elterngeld für uns herausgesprungen. Sind auch in 3/5, mein Mann bekommt den Höchstsatz an Elterngeld und ich ca. 1300€.
Steuerklassenwechsel darf man einmal im Jahr vornehmen, soweit ich weiß? Und unter begründeten Umständen auch öfters, glaube ich ...


zuletzt bearbeitet 27.09.2022 09:16 | nach oben springen

#5

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 27.09.2022 13:23
von Anna90 • 374 Beiträge | 375 Punkte

Hi, also da ich beim Finanzamt arbeite kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen, wobei ich zugeben muss, dass die Elterngeldberechnung für mich ein Buch mit 7siegeln ist.

Grundsätzlich kann man seit 2020 öfters im Jahr Steuerklasse ändern.

Wichtig: wenn man am Ende des Jahres die Einkommensteuererklärung abgibt (was man bei 3/5) zwingend machen muss(!!) spielt die Sterklasse keine Rolle, dann wird alles miteinbezogen und man zahlt genauso viel Steuer wie bei 4/4.

Bei der Elterngeldberechnung wird auf das Netto des jeweiligen Ehegatten abgestellt. Also ja es kann Sinn machen dass die Frau in die 3 und der Mann in die 5 wechselt, außer man verdient sowieso soviel dass man den Höchstbetrag erhält.

Nun meine persönliche Einschätzung: wenn es bei euch der Fall sein sollte, dass du weniger verdienen solltest als dein Ehemann ( und nicht so viel dass du sowieso den Höchstbetrag bekommst) und ihr es euch monatlich leisten könnt, dass von dem größeren Lohn deines Mannes mehr Steuer einbehalten wird, würde ich die Steuerklasse jetzt erst mal nicht wechseln, sofern ihr weiter am ❤️Eln seid

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#6

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 27.09.2022 18:54
von Bianca91 • 13 Beiträge | 13 Punkte

Danke, Anna! ☺️ das hat wirklich total geholfen.

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#7

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 28.09.2022 12:50
von Nele • 905 Beiträge | 906 Punkte

Anna wie ist das wenn man nicht verheiratet ist weißt du das vielleicht? Bekannte (ohne Kinder bzw. die sind erwachsen und nicht von ihm) machen trotzdem die Steuererklärung zusammen weil sie nichts verdient, so sagten die beiden das. Wir sind ja nicht verheiratet, hab mich da auch noch nicht weiter mit beschäftigt wie das dann funktionieren soll. Steuererklärung mach ich immer selbst mein Freund auch, sonst würden wir dann mal einen Steuerberater oder beim Finanzamt fragen. Fürs aktuelle Jahr läuft dann sowieso noch alles normal jeder Steuerklasse 1, Elterngeld bekomme ich ja erst nächstes Jahr. Ich wusste nur das man das Kind aufteilen kann unabhängig von der gemeinsamen Veranlagung.

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#8

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 28.09.2022 14:14
von Anna90 • 374 Beiträge | 375 Punkte

Hi Nele, also man kann sich nur gemeinsam veranlagen lassen wenn man verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat. Ich hab also keine Ahnung was deine Bekannten da machen 🤔

Du und dein Freund könnt also eigentlich nichts machen. Und ja nächstes Jahr steht dann jedem von euch ein halbes Kind in der Steuererklärung zu. Und zwecks Elterngeld könnt ihr auch nichts anderes machen.

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#9

RE: Wechsel der Steuerklasse wegen Elterngeld

in Dies und Das 28.09.2022 21:12
von Nele • 905 Beiträge | 906 Punkte

Hab ich auch noch nie gehört! Vielleicht hat mein Freund da auch was falsch verstanden 🙃

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